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Selbstständigkeit – wie Ihr Weg dahin aussehen könnte
Sie sind unzufrieden mit Ihrer beruflichen und finanziellen Situation und Sie haben auch sehr wenig Freizeit und Zeit für Ihre Familie und Ihre Freunde? Tragen Sie schon länger den brennenden Wunsch in sich, Ihrem Leben einen neuen Sinn, eine neue Richtung zu geben? Dann ist vielleicht der Weg in die Selbstständigkeit, genau das richtige für Sie. Mit der richtigen Geschäftsmöglichkeit und einem Business Plan, könnte Ihnen das gelingen. Eine gute Sache ist auch ein Gründer Coaching, wo Sie Unterstützung bei auf Ihrem Weg in Ihre Selbstständigkeit bekommen.
Es gibt viele verschiedene Wege in ein selbstbestimmtes freies Leben, ohne finanzielle Sorgen. Schauen Sie sich um und finden Sie „Ihr“ Partnerunternehmen, das Ihnen zur Seite steht und Sie auf Ihren Weg in in Ihre persönliche und finanzielle Freiheit unterstützt. Ich habe mein Partnerunternehmen schon vor langer Zeit gefunden. Es ist ein Unternehmen mit eine über 50 jährigen Geschichte, dessen Firmenphilosophie auf den grundlegenden Fundamenten von Freiheit, Familie, Anerkennung und Hoffnung beruhen. Es unterstützt mich mit allem was ich benötige um meinen Traum zu leben. Wenn Sie wissen möchten, wie mein Partnerunternehmen auch Sie unterstützen kann und wie Sie mit Ihm Ihre Freiheit erreichen können, dann nehmen Sie mit mir Kontakt auf.
Selbstständigkeit mit einem bestehenden Arbeitsverhältnis
Es gibt verschiedene Möglichkeiten um zu einer Selbstständigkeit zu gelangen. Wenn Sie sich aus einem Arbeitsverhältnis heraus selbstständig machen möchten können Sie eine Selbstständigkeit im Nebenerwerb anmelden. Nachdem Sie Ihr Gewerbe bei Ihrem zuständigem Bürgerbüro oder Ordnungsamt ( Kosten, einmalig 15:00 € – 25,00 €), angemeldet haben wird die Anmeldung zu Ihrem zuständigen Finanzamt weitergeleitet. Nach ungefähr vier bis sechs Wochen bekommen Sie Post vom Finanzamt mit den Unterlagen, in denen Sie erklären welche Art von Unternehmen Sie gegründet haben und welche Besteuerung Sie wählen. Es gibt hier mehrere Möglichkeiten der Besteuerung, eine davon ist die Besteuerung nach der Kleinunternehmer- Regelung nach §19 Abs.1UStG. Hierzu bekommen Sie kompetente Informationen von den freundlichen Mitarbeitern Ihres Finanzamtes, die Ihnen auch gerne bei sonstigen Unklarheiten helfen. Bei manchen Arbeitgebern müssen Sie bekannt machen das Sie eine Selbstständigkeit ausüben. Später wenn Sie mit Ihrem Unternehmen auf sicherem Füßen stehen, können Sie Ihr Unternehmen umschreiben lassen auf eine Selbstständigkeit im Haupterwerb.
Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus
Bei einer Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus, falls Sie eine Selbstständigkeit im Haupterwerb in Erwägung ziehen oder diese zuerst im Nebenerwerb ausführen möchten, sind die selben Schritte wie oben beschrieben notwendig. Je nachdem welche Geschäftsidee Sie verwirklichen wollen, wäre es von Vorteil wenn Sie sich um ein Gründer Coaching bemühen würden, dort lernen Sie nicht nur wie ein Business Plan erstellt werden kann, es ist auch eine wertvolle Motivationshilfe. Zusätzlich ist ein Gespräch mit Ihrem Fallmanager/ in notwendig. Dort erfahren Sie welche Voraussetzungen Sie haben müssen um gefördert zu werden. Sie können in den meisten Fallen Einstiegsgeld und Gründungszuschüsse in Anspruch nehmen. Genaue Informationen hierzu bekommen Sie bei Ihrem zuständigen Fallmanager/in. Erst nach dem Gespräch mit Ihrem Fallmanager/in, melden Sie Ihr Gewerbe an. Nach der Gewerbeanmeldung bekommen Sie spätestens nach vier bis sechs Wochen Post vom Finanzamt, mit der Bitte die Formulare mit Angaben über Ihr Unternehmen zu füllen. Dabei können Sie auch festlegen ob Sie die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehmen möchten.
ALG II – wie schaffen Sie den Sprung in die Selbstständigkeit
Auch aus ALG II heraus können Sie in die Selbstständigkeit gehen. Vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit Ihrem zuständigen Fallmanager/ in um abzuklären ob Sie Anspruch auf eine Förderung haben. Ihr Fallmanager/in wird das in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen abklären. Normalerweise haben Sie Anspruch auf Einstiegsgeld. Der Weg geht auch hier von der Gewerbeanmeldung über die Meldung beim Finanzamt. Wenn Sie ALG II beziehen, müssen Sie alle 6 Monate einen Einkommensnachweis, die EKS erbringen. Wenn Sie die Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 Abs1 UStG gewählt haben, müssen Sie zu der EKS eine Einnahme/Überschuss Rechnung mit einreichen .
Von der ersten Idee bis zur Geschäftseröffnung
Damit Ihre Selbstständigkeit ein Erfolg wird und Sie Ihre finanzielle und persönliche Freiheit erreichen, ist es sehr wichtig Ihre Selbstständigkeit gut vorzubereiten, und sich auch um ein Gründer Coaching zu bemühen.